Nr. auf dem Plänchen: 24 (Miltenberg)
Mit mindestens 200 nahezu gleich auf das männliche und weibliche Geschlecht verteilten Opfern gehörte das Amt Miltenberg (damals ca. 6500 Einwohner) zu den Räumen intensiven Hexenwahns. Die Verhöre durch die mainzische Obrigkeit erfolgten zentral in Miltenberg.
Zur Unterbringung der Verhafteten errichtete man im Zwinger zwischen Stadtmauer und Stadtgraben ab 1593 nach und nach etwa 15 bis 20 Einzelgefängnisse, sogenannte „Zauberhäuslein“. Zum Verhör im Wammesser Tor waren es von dort nur wenige Meter.
Die Wächter des Tores waren auch für die Überwachung der Gefangenen zuständig. In einem Schauprozess, der auf dem Markt- oder dem Engelplatz ausgetragen wurde, verkündete der Oberamtmann die in Aschaffenburg von Mainzer Juristen gefällten Todesurteile. Die Hinrichtungen fanden auf dem „Schinderskirchhof“ vor der östlichen Stadtmauer im Bereich der heutigen Esso-Tankstelle statt. Die Opfer wurden erst geköpft und anschließend verbrannt. Dies galt als Begnadigung. Die letzte Hinrichtung war am 6. Februar 1630.