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Allge­meine Geschäfts­be­dingungen für Fluss­kreuz­fahrten

Diese AGBs gelten für Gästeführungen für Flusskreuzfahrtschiffe

Diese AGBs gelten für Flusskreuzfahrtschiffe. Die AGBs für Busgruppen und sonstige Gruppen weichen in einigen kleinen Details von diesen ab und können hier gefunden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kreuzfahrtschiffe

Datenschutz
Die Tourismusgemeinschaft DREI AM MAIN nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung.

Gruppengröße
Soweit in den Beschreibungen nichts anderes angegeben ist, ist die Gruppengröße auf maximal 25 Personen beschränkt. Sollte diese maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, wird ein Betrag von 5,- € pro weiterer Person zusätzlich berechnet. In diesem Fall ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Bei Kinderführungen und der Taschenlampenführung beträgt die maximale Gruppengröße 15 Kinder plus einer oder zwei Begleitperson(en).
Eine Reduzierung der Gruppengröße aufgrund von jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ist jederzeit möglich.

Rechtliche Beziehungen
DREI AM MAIN vermittelt Gästeführer an interessierte Gruppen. Vertragspartner einer Führung sind der Besteller einerseits und der Gästeführer andererseits.

Anmeldung/Bestätigung

Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin. Sie erhalten von uns namens der Gästeführer eine schriftliche Rechnung, die auch als Bestätigung dient. Erst dann ist die Führung garantiert. 

Kosten
Eine bis zu 2-stündige, klassische Stadtführung auf Deutsch für Gäste auf Flusskreuzfahrtschiffen kostet pro Gruppe/Gästeführer 2023 pauschal 90,- € (max. 25 Personen/Gruppe). In allen anderen Sprachen, die angeboten werden, kostet sie pro Gruppe/Gästeführer pauschal 100,- €. 
Für jede zusätzliche halbe Stunde werden 23,- € pro Gruppe berechnet, auch bei Verspätungen, egal aus welchen Gründen.
Für StadtverFührungen fallen, je nach Thema, andere Honorare an.

Zahlungsweise

Das Honorar ist zu Beginn der Führung direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen. Auf Wunsch kann der Besteller den Betrag in Ausnahmefällen auch überweisen. Dieser Wunsch sollte zum Zeitpunkt der Buchung mit angegeben werden. Bei Zahlung gegen Überweisung muss das Honorar vor dem Führungstermin auf dem Konto des jeweiligen Gästeführers sein. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde eventuelle Bankgebühren für die Auslandsüberweisung in voller Höhe. 

Stornofristen/Stornokosten
Die Stornierung einer Gästeführung ist bis zwei Tage vor dem Führungstermin kostenfrei möglich. Bei weniger als 48 Stunden besteht Anspruch auf das vereinbarte Honorar in voller Höhe als Ausfallhonorar.

Wartezeit/Ausfallhonorar
Bei Verspätung der Gruppe hält der Gästeführer eine Wartezeit von 30 Minuten ein. Danach gilt die Führung als ausgefallen und es besteht Anspruch auf das volle Honorar.

Vermittlungsgebühr
Für den Besteller fallen keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren an. Diese werden komplett von den Gästeführern getragen.