Suche

Allge­meine Geschäfts­be­dingungen für Gäste­führungen

Diese AGBs gelten für Busgruppen und für Gruppen von Privatpersonen.

Diese AGBs gelten für Busgruppen und für Gruppen von Privatpersonen. Die AGBs für Flusskreuzfahrtschiffe weichen in einigen kleinen Details von diesen ab und können hier gefunden werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gästeführungen

Datenschutz
Die Tourismusgemeinschaft DREI AM MAIN nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst. Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften sowie unserer Datenschutzerklärung.

Gruppengröße
Soweit in den Beschreibungen nichts anderes angegeben ist, ist die Gruppengröße auf maximal 25 Personen beschränkt. Sollte diese maximale Teilnehmerzahl überschritten werden, wird ein Betrag von 5,- € pro weiterer Person zusätzlich berechnet. In diesem Fall ist die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Bei Kinderführungen und der Taschenlampenführung beträgt die maximale Gruppengröße 15 Kinder plus einer oder zwei Begleitperson(en).
Eine Reduzierung der Gruppengröße aufgrund von jeweils aktuell gültigen gesetzlichen Regelungen ist jederzeit möglich.

Rechtliche Beziehungen
DREI AM MAIN vermittelt Gästeführer an interessierte Gruppen. Vertragspartner einer Führung sind der Besteller einerseits und der Gästeführer andererseits.

Anmeldung/Bestätigung

Wir bitten um schriftliche Anmeldung bis spätestens 10 Tage vor dem gewünschten Termin. Sie erhalten von uns namens der Gästeführer eine schriftliche Rechnung, die auch als Bestätigung dient. Erst dann ist die Führung garantiert. 

Zahlungsweise

Das Honorar ist zu Beginn der Führung direkt und bar an den Gästeführer zu zahlen. Auf Wunsch kann der Besteller den Betrag in Ausnahmefällen auch überweisen. Dieser Wunsch sollte zum Zeitpunkt der Buchung mit angegeben werden. Bei Zahlung gegen Überweisung muss das Honorar vor dem Führungstermin auf dem Konto des jeweiligen Gästeführers sein. Bei Überweisungen aus dem Ausland trägt der Kunde eventuelle Bankgebühren für die Auslandsüberweisung in voller Höhe. 

Stornofristen/Stornokosten Die Stornierung einer Gästeführung ist bis fünf Tage vor dem Führungstermin kostenfrei möglich. Bei Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Honorars. Bei weniger als 48 Stunden besteht Anspruch auf das vereinbarte Honorar in voller Höhe als Ausfallhonorar.
Wartezeit/Ausfallhonorar Bei Verspätung der Gruppe bis zu einer halben Stunde werden 50 % des Honorars zusätzlich berechnet. Der Gästeführer hält bei Verspätung der Gruppe eine Wartezeit von 30 Minuten ein. Danach gilt die Führung als ausgefallen und es besteht Anspruch auf das volle Honorar.

Vermittlungsgebühr
Für den Besteller fallen keine zusätzlichen Vermittlungsgebühren an. Diese werden komplett von den Gästeführern getragen.

Erkrankung des Gästeführers
Falls der Gästeführer erkrankt, kann eine gebuchte StadtverFührung unter Umständen nicht stattfinden. In diesem Fall können wir in der Regel als Alternative die Klassische Führung zum jeweils gültigen Preis anbieten.